Sulfite müssen bei einem Gehalt <,10ppm im zubereiteten Produkt nicht als Allergen kenntlich gemacht werden(Sulfit-Konz. in Basisprodukt 4.6 mg/kg (ppm), o Sulfit-Konz. in Zubereitung 0.4 mg/kg (ppm)). Die Angaben beziehen sich auf den rezeptorischen Zusatz. Kreuzkontaminationen, auch mit anderen Zutaten mit allergenem Potenzial, die nicht im Anhang II VO(EU) 1169/2011 (für CH: LIV, Art. 10 und Anhang 6) aufgeführt sind, können nicht ausgeschlossen werden.
Nähere Produkteigenschaften siehe Produktbilder.
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