Sulfite müssen bei einem Gehalt <,10ppm im zubereiteten Produkt nicht als Allergen kenntlich gemacht werden (Sulfit-Konz. in Basisprodukt 0.3 mg/kg (ppm), Sulfit-Konz. in Zubereitung 0.0 mg/kg (ppm)). Die Angaben beziehen sich auf den rezeptorischen Zusatz. Kreuzkontaminationen, auch mit anderen Zutaten mit allergenem Potenzial, die nicht im Anhang II VO(EU) 1169/2011 (für CH: LKV, Art. 8 und Anhang1) aufgeführt sind, können nicht ausgeschlossen werden. Produkteigenschaften
Nähere Produkteigenschaften siehe Produktbilder.
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